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LKW-Anhänger für landwirtschaftliche Güter: unbebrenzte Konvoi-Länge!

Started by wolfgang, February 02, 2021, 08:38:34 PM

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wolfgang

Die Anhänger für landw. Güter haben einen Feher: sie können in beliebiger Länge/Anzahl an einen LKW gehangen werden. Es kann sogar nach 5x "landw. Gütern" noch ein beliebiger Anhänger drangehangen werden.

Ich vermute, das rührt daher, dass die Dinger mal für Traktoren oder andere landwirtschaftliche Zugfahrzeuge gedacht waren. Aber an einen LKW, der mit bis zu 80 km/h über deutsche Straßen fährt, darf bis auf wenige sehr eng begrenzte Ausnahmen nur ein Anhänger.

Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger#Mehrere_Anh%C3%A4nger

makie

Im Pak128.german war das immer schon möglich. Bei den langsamen Anhängern für Traktoren und Unimog ist es auch bewusst möglich.
Aber du hast recht bei den beiden Anhängern für 80 km/h sollte man es verbieten. Zumal die später als 1953 erscheinen.
Quote1. April 1953 wurde der zweite Anhänger für Lkw verboten